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Wir schrecken vor keiner Arbeit zurück

Badsanierung - Hausinstallationen - Heizkesseltausch

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Vor-Ort-Beratung & einen unverbindlichen Kostenvoranschlag

Abgasmessung, Gassicherheitscheck & Co.

in Korneuburg, Gänserndorf und Wien

Gas

Überprüfung von Flüssiggasanlagengas

Seit Ende 2006 ist die Sicherheit von Flüssiggasanlagen durch klare EU-Richtlinien geregelt. Die Überprüfung von Tank, Leitungen und Funktion der Anlagen muss gesetzlich von Gassachkundigen längstens alle 2 Jahre durchgeführt werden. Wir bieten diese Überprüfung im Bezirk Gänserndorf, Korneuburg sowie in Wien und Umgebung als speziellen Service an. Am Ende der Überprüfung wird die ÖVGW-Plakette mit Jahreszahl ausgestellt, die gut sichtbar aufgeklebt werden muss.

Verbrennungsluftnachweis gemäß ÖVGW-Richtlinie G12

Als Betreiber eines raumluftabhängigen Gasgeräts der Bauart B1* sind Sie verpflichtet, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung gemäß ÖVGW-Richtlinie G12 nachzuweisen. Dieser Nachweis ist im Normalfall gemeinsam mit der regelmäßigen Kontrolle der Gasanlage (Gassicherheitscheck) alle 12 Jahre zu tätigen. Wir als Installateur Fachbetrieb aus Flandorf nahe Gänserndorf und Wien bieten Ihnen eine rasche und professionelle Abwicklung gemäß ÖVGW Richtlinie G10 §12 an.

*Bauart B1: Gasgeräte mit eingebauter Strömungssicherung, wobei die Verbrennungsluft dem Aufstellungsraum entnommen wird.

Gassicherheitscheck – Mindestens alle 12 Jahre Pflicht

Und wann haben Sie den letzten Gassicherheitscheck durchführen lassen? Das seit dem Jahr 2002 in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage – egal ob Eigentümer oder Mieter – diese längstens alle 12 Jahre in einem Gassicherheitscheck überprüfen zu lassen. Gerne sind wir rund um Gänserndorf, Wien und Umgebung Ihr Ansprechpartner für den Gassicherheitscheck. Auf folgende Punkte wird beim Gassicherheitscheck besonders Wert gelegt:

  • Gasdichtheit lt. ÖVGW Richtlinie G10
  • Hauptabsperreinrichtung
  • Mess- und Druckregeleinrichtungen
  • Geräte- und Aufstellbedingungen
Gas

Ab-, An- bzw. Ummeldung beim zuständigen Gaswerk

Amtswege können zeitweise richtig Nerven raubend sein – vor allem zu einem Zeitpunkt, an dem Sie durch Ihren Umzug, Hausbau, Umbau etc. ohnehin den Kopf für wichtigere Probleme freihaben wollen. Wir helfen Ihnen in Gänserndorf, Wien und der Region dabei, sich wieder auf die wichtigen Punkte zu konzentrieren und erledigen für Sie die komplette Ab-, An- bzw. Ummeldung Ihres Gasbrenngerätes beim zuständigen Gaswerk.

Abgasmessungen von Ihren Experten bei Korneuburg, Gänserndorf und Wien

Abgasmessungen dürfen nur von berechtigten Gastechnikern oder Heizungstechnikern durchgeführt werden. Wenden Sie sich zur Abgasmessung einfach an Fischer Installationen aus Flandorf unweit von Gänserndorf und Wien. Hier ein paar kurze Fakten zur Abgasmessung für unser Bundesland Niederösterreich:

Prüfpflicht:

  • Unter 11 kW: keine Pflicht zur Abgasmessung
  • 11 bis 50kW: alle 3 Jahre
  • Über 50kW: jedes Jahr

Folgende Messwerte werden bei der Abgasmessung erfasst:

  • Abgastemperatur
  • Verbrennungslufttemperatur
  • Zulufttemperatur
  • Taupunkttemperatur
  • Luftüberschusszahl
  • Schornsteinzug
  • Abgasverlust nach der Siegertschen Formel
  • Konzentration der Abgaskomponenten (Rußzahl bei Ölheizungen, Kohlendioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Sauerstoff)

Sie haben Fragen zur Abgasmessung? Sie benötigen einen Gassicherheitscheck oder interessieren sich für eine unserer weiteren Leistungen? Unser Team ist im Raum Flandorf, Gänserndorf, Kornneuburg, Wien und darüber hinaus gerne für Sie da. Treten Sie mit uns in Kontakt!